Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse
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Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse

Verendete, tote oder tot geborene Groß-/Haustiere (oder Teile davon), Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft, Tiernebenprodukte wie Milch und Eier, aber auch Darminhalt und Gülle werden – je nach der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahr – in der EU (EU Verordnung Nr. 1774/2002) in drei Kategorien eingeteilt: K1, K2 und K3.

  • K1-Material stammt überwiegend von Tieren, die von Tierseuchen betroffen waren (z. B. BSE, Schweinepest).
  • K2-Material erfasst zumeist die toten Tiere, die aus anderen Gründen als durch eine Tierseuche und auch nicht durch Schlachtung gestorben sind (z. B. eingeschläferte Heimtiere).
  • K3-Material umfasst jenes Material mit dem niedrigsten Gefahrenpotential, vor allem Abfälle und Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, Küchen-und Speiseabfälle (z. B. aus Kantinen), für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Lebensmittel tierischen Ursprungs, Rohmilch, Fischnebenprodukte und Tierteile, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet wären, für die es jedoch im betreffenden Land wenig Nachfrage gibt, beispielsweise Kutteln, Zunge, Nieren und Lunge. K3-Material darf zu Tierfutter weiter verarbeitet werden (K1-und K2-Material nicht). Einschränkungen gibt es zwar, allerdings nicht für Hund und Katze, sondern für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen. An diese und an Pferde dürfen keine Fette aus Geweben warmblütiger Landtiere verfüttert werden, an Wiederkäuer dürfen auch keine Fette von Fischen verfüttert werden. K3-Material geriet unter der Bezeichnung „Gammel-” oder „Ekelfleisch” gelegentlich in die Schlagzeilen, als es illegalerweise für die Dönerfleischfabrikation verwendet wurde.

Futterhersteller – z. B. Mars (Masterfoods) und IAMS (Eukanuba) gaben auf meine Nachfrage an, zwar Fleisch und tierische Nebenprodukte aus K3 zu verwenden, während überlagertes Fleisch, also das sog. Gammelfleisch, nicht ins Hunde- oder Katzenfutter käme. In Hans-Ulrich Grimms Schwarzbuch Tierfutter erzählt der Direktor eines Tierkörperbeseitigungsbetriebes, dass das von ihm hergestellte Tiermehl und Fett an die Produzenten von Heimtierfutter geliefert werde, insbesondere an Mars (Masterfoods), deren Tochterfirma Royal Canin und Nestlé. An Tierkörperbeseitigungsbetriebe (früher Abdeckereien genannt) liefern Großschlachtereien ihre Abfälle (bis zu 40 Tonnen pro Tag). Aber auch an Krankheiten verstorbene (Haus- und Nutz-) Tiere werden hier zu Tiermehl verarbeitet. Zunächst werden die Tiere oder Tierteile enthäutet (abgedeckt), dann in einer Art Schredder zerkleinert. Anschließend wird die entstandene Masse bis zum Zerfall gekocht und 20 Min. bei 133°C und 3 bar Dampfdruck sterilisiert. Dieser Brei wird jetzt als mikrobiologisch unbedenklich eingestuft, weil kein potentieller Erreger derlei überlebt. Vitamine und Enzyme überleben natürlich auch nicht. Nach der Entfernung des Fettes wird der Brei getrocknet und zu lagerfähigem Tiermehl vermahlen.

Mars (Masterfoods) jedoch leugnet dies und antwortete auf meine Anfrage: „Aus Tierkadavern gewonnenes Tiermehl wird nicht für Tierfutter verwendet. Verwendung finden vielmehr verarbeitete tierische Eiweiße (z.B. Fleischmehl, Fleischknochenmehl, Geflügelmehl), die aus Materialien von Tieren hergestellt werden, die aus Schlachthöfen stammen, in denen für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurde.”

So erkundigte ich mich bei Tierkörperbeseitigungsbetrieben nach den Abnehmern ihrer Tiermehle. Merkwürdigerweise blieben sowohl der LTS Bayern (Landesverband Tierkörperbeseitigung und Schlachtnebenprodukteverwertung e. V.) als auch der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen eine Antwort schuldig. Lediglich die hessische Tierkörperbeseitigungsanlage Schäfer GmbH antwortete: „Die Tierkörper und Tierkörperteile, die in unsere Verwertungsanlage gelangen, werden zu Mehl und Fett verarbeitet. Diese Endprodukte werden ausschließlich zu thermischen Zwecken eingesetzt (als Brennstoff in Kraftwerken). Die Pet-Food* Industrie bedient sich anderer Produkte zur Herstellung von Heimtiernahrung”.

Eingeschläferte Haustiere im Fertigfutter?

In den USA trat im Jahre 2002 ein interessanter Fall auf. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA fand in mehr als der Hälfte von 74 Hundefutterproben ein Medikament, das normalerweise zum Einschläfern von Tieren dient. Das erhärtete natürlich den von Fertigfutter-Kritikern längst gehegten Verdacht, dass sich auch ausgediente Laborratten, eingeschläferte Hunde und Katzen sowie an Seuchen (z. B. an Schweinepest) verendete Schweine in pürierter bzw. Kroketten-Form in Dosen oder in Tüten befänden. Auch kursieren immer wieder Gerüchte von Leuten, die ein Antiflohhalsband und eine Hundesteuermarke in einer Futterdose gefunden haben wollen.

Die Nachforschungen der FDA brachten ans Tageslicht, dass im betreffenden Hundefutter keinerlei Hunde- oder Katzen-Erbgut vorhanden war, so dass man letztendlich vermutete, das Einschläferungsmedikament sei wohl über eingeschläferte Rinder und Pferde ins Futter gelangt. In der EU dürften solche Fälle heute nicht mehr an der Tagesordnung sein, da an Seuchen oder sonstigen Krankheiten verstorbene oder eingeschläferte Tiere sowie mit Medikamenten belastete Tiere in die Kategorien 1 und 2 fallen und so – wenn alles ordnungsgemäß und gesetzestreu abläuft! – als Rohstoffe für Tiernahrung nicht in Frage kommen.

Klar ist jedenfalls, dass für Hunde- und Katzenfutter keine erstklassige Kalbsbrust, kein Rinderfilet und auch kein Schnitzelfleisch verwendet wird. In Dosen und Kroketten kommen Innereien, Füße, Köpfe, Augen, Ohren, Nasen, Luftröhren etc.